Immobilien­finanzierung in Spanien

Es zieht Sie in die Sonne Spaniens und Sie sind auf der Suche nach einer Immobilie, einem Ferienhaus oder einer Ferienwohnung? Der Kauf von Immobilien in Spanien ist für EU-Ausländer grundsätzlich uneingeschränkt möglich.

So bekommen Sie eine günstige Baufinanzierung in Spanien

Als Immobiliardarlehensvermittler mit der Erlaubnis gem §34i Abs.1 Gewerbeordnung (GewO) haben wir uns auf die Finanzierungen von spanischen Immobilien spezialisiert.

Je nach persönlicher Situation bieten sich vier Varianten der Finanzierung an.

1. Finanzierung der Auslandsimmobilie über eine deutsche Bank. Zur Absicherung des Darlehens wird bei dieser Art der Finanzierung eine Auslandsimmobilie beliehen.

2. Finanzierung per Kapitalbeschaffung über deutsche Banken. Für diese Art der Finanzierung benötigt der Darlehensnehmer eine deutsche Immobilie, die von einer deutschen Bank beliehen werden kann.

3. Finanzierung über eine spanische Bank. Bei dieser Art der Finanzierung ist in der Regel eine Finanzierung bis zur Höhe von 60-70% des Kaufpreises bzw. des Immobilienwertes möglich.

4. Finanzierung bis 60% des Kaufpreises/Immobilienwertes über eine spanische Bank und die Finanzierung der darüber hinaus benötigten Mittel per Kapitalbeschaffung über eine deutsche Bank.

Gerne beraten wir Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und finden für Sie die passende Finanzierung.

Auch zum Thema der Kapitalbeschaffung zur Verwendung für Renovierung und Sanierung beraten wir Sie gerne.

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Was Sie beim Immobilienkauf in Spanien beachten sollten

Beim Immobilienkauf in Spanien und der Finanzierung gilt es einige Dinge zu beachten:

  • In Spanien sind auch mündliche Vor- und Kaufverträge bindend. Problematisch ist im Anschluss die Nachweisbarkeit eines mündlichen Vertragsschlusses, weshalb ein notarieller Kaufvertrag zu empfehlen ist.
  • Zur Eintragung des Käufers in das Grundbuch ist die Vorlage des notariellen Kaufvertrags (= escritura de compraventa) notwendig. Deshalb empfehlen wir die notarielle Beurkundung beim Immobilienkauf in Spanien.
  • Notare vor Ort stellen vorab keine Entwürfe der Kaufvertragsurkunde zur Verfügung. Wird der Immobilienkauf jedoch durch einen Anwalt oder ein Immobilienbüro betreut, erhält der Rechtsanwalt oder der Makler wenige Tage vor der notariellen Beurkundung in der Regel einen Entwurf der notariellen Urkunde.
  • Die Beurkundung der Kaufvertragsurkunde findet nur in spanischer Sprache vor dem Notar statt. Daher sollten Sie die Anwesenheit eines Übersetzers, der die Kaufvertragsurkunde in Ihre Muttersprache übersetzt, in Betracht ziehen.
  • Beantragen Sie nach der notariellen Beurkundung immer die Korrektur des Grundbuches, damit Sie als neuer Eigentümer ersichtlich sind und Mehrfachveräußerungen oder die Eintragung neuer Belastungen der Immobilie vermieden werden.

Für den Kauf spanischer Immobilien fallen außerdem zusätzliche Kaufnebenkosten an. Zu den Kosten für Notar und Rechtsanwalt, sollten Sie 1 bis 2 Prozent des Kaufpreises für die Grundbucheintragung einplanen. Die Grunderwerbssteuer in Spanien liegt bei 6 bis 10 Prozent.

Unser Tipp für eine reibungslose Immobilienfinanzierung in Spanien

Da sich die wenigsten Privatpersonen mit dem Immobilienkauf und der Immobilienfinanzierung in Spanien auskennen, empfehlen wir Ihnen, sich erfahrene Ansprechpartner zu Rate zu ziehen. Für den Kauf der Immobilie können Sie sich vor Ort einen unabhängigen Rechtsanwalt suchen, der mit der lokalen Gesetzeslage vertraut ist.

Bei der Immobilienfinanzierung können Sie auf uns als unabhängigen Vermittler setzen, um günstige Konditionen für die Finanzierung zu erhalten. Vertrauen Sie auf die Expertise von Wohnraumfinanz.

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